Fahrlehrer

Zu meiner Person
Warum Fahrlehrer?
Wie war die Ausbildung zum Fahrlehrer?
Warum Selbstständig?
Fuhrpark
Führerscheinklassen
Klasse B (BF17)
Kraftfahrzeug (PKW) bis max. 3.500 kg zul. Gesamtgewicht und max. 8 Sitzplätze außer Führersitz. Mit Anhänger bis max. 750 kg (insgesamt 4.250 kg) oder einen Anhänger über 750 kg zG wenn die Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt. Ab 17 Jahre (BF17) bzw. 18 Jahre.
Klasse B96 (BF17)
Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einem zul. Gesamtgewicht über 750kg, jedoch maximal insgesamt 4.250kg. Ab 17 Jahre (BF17) bzw. 18 Jahre.
Klasse BE (BF17)
Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einem zul. Gesamtgewicht bis 3.500 kg, jedoch beide zG insgesamt max. 7.000 kg. Ab 17 Jahre (BF17) bzw. 18 Jahre.
Klasse AM
Moped, Mockick (Roller), Fahrräder mit Hilfsmotor, Quads. Max. 50 ccm Hubraum und max. 45km/h. Ab 16 Jahre.
Klasse A1
Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und 11 kw (15 PS). Keine km/h-Begrenzung. Ab 16 Jahre.
Klasse A2 (begrenzt)
Motorräder, begrenzt auf 35 kw (ca. 48 PS). Ab 18 Jahre.
Klasse A (unbegrenzt)
Motorräder jeder Art, auch mit Beiwagen und ohne PS-Begrenzung. Ab 24 Jahre.
Ausbildung
Theorie-Stunden (gesetzliche Regelung):
Praktische-Stunden (gesetzliche Regelung):
Theorie-Stunden (gesetzliche Regelung):
Praktische-Stunden (gesetzliche Regelung):
Kontakt
Standorte
Lauingen
Herzog-Georg-Straße 53
89415 Lauingen (neben der Sparkasse)
Holzheim
Augsburger Straße 15
89438 Holzheim