Herzlich willkommen
Wir machen Rudow mobil.
Unsere Fahrschule
Als Verbandsfahrschule befindet sich die Fahrschule Pigur nun schon seit 1968 direkt am U-Bahnhof Zwickauer Damm in Rudow und wird bereits in der 3. Generation erfolgreich weitergeführt.
Unsere ausgebildeten und kompetenten Fahrlehrer unterrichten Euch in Theorie und Praxis und zeigen Euch das richtige Verhalten im Straßenverkehr.
Aktuellste Lernmethoden und Fahrzeuge bereiten Euch professionell auf Fahrvergnügen und Mobilität vor.
Auf den folgenden Seiten findet Ihr Informationen zum Führerschein und zu unserer Fahrschule.
Ihr habt Interesse an unseren Leistungen? Dann nehmt Kontakt zu uns auf, wir freuen uns auf Euch!
Unsere Fahrschule unterrichtet seit mehr als 56 Jahren erfolgreich in Berlin-Rudow.
Am 1. April 1968 eröffnete Gerd Pigur Senior die Fahrschule Pigur mit seiner Ehefrau Ellen Pigur, die sich um das Büro kümmerte.
Etwas später kam Gerd Pigur Junior dazu, der nun mit ausbildete.
Nach vielen Jahren der Zusammenarbeit, übernahm Gerd Pigur Junior die Fahrschule, mit seiner Frau Daniela Pigur und Ellen und Gerd gingen in den verdienten Ruhestand.
Wobei beide immer noch als Urlaubsvertretung oder Aushilfen zur Verfügung standen.
Im Jahr 2008 kam Jenny Pigur, die Tochter von Gerd und Daniela als Fahrlehrerin dazu und übernahm im Juni 2010 die Fahrschule ihrer Eltern und Großeltern.
Mit viel Einfühlungsvermögen und Geduld bereiten wir unsere Fahrschülerinnen und Fahrschüler auf ihre theoretische und praktische Führerscheinprüfung vor.
Wir machen Euch mit vielen typischen Fahrsituationen vertraut und geben Euch das richtige Wissen für Euren neuen Alltag als Autofahrer mit auf den Weg.
Die praktische Ausbildung erfolgt in verschiedenen Stufen:
- Grundstufe (Einweisung und Bedienung)
- Aufbaustufe (Umweltschonendes, vorausschauendes Fahren, Blickschulung)
- Leistungsstufe (Schwierige Verkehrssituationen)
- Besondere Ausbildungsfahrten (Sicheres und umweltschonendes Fahren in höheren Geschwindigkeiten auf Landstraßen, Autobahnen und bei Dunkelheit) – Sonderfahrten
- Reife- und Teststufe (Abschluss der Ausbildung und Prüfungsvorbereitung)
Fahrerlaubnis Klasse B
Das Mindestalter für den Führerschein der Klasse B beträgt 18 Jahre, Du darfst aber schon ein halbes Jahr vorher Deine Fahrerlaubnis bei der Behörde beantragen. Die theoretische Prüfung darf drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des 18. Geburtstages abgelegt werden.
Fahrerlaubnis Klasse B mit 17
Ab 16½ Jahren darfst Du mit der Ausbildung in der Klasse B für das ‚Begleitete Fahren ab 17‘ beginnen.
Die Ausbildung für das Begleitete Fahren ist eine reguläre Klasse B Ausbildung.
Frühestens drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres kann die theoretische Prüfung und frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres kann die praktische Prüfung abgelegt werden.
Nach bestandener Prüfung wird frühestens am Tag der Vollendung des 17. Lebensjahres eine Prüfbescheinigung (vorläufige Fahrberechtigung) ausgehändigt. Darin müssen auch die Begleitpersonen eingetragen sein. Die Prüfungsbescheinigung muss innerhalb von 3 Monaten nach Vollendung des 18. Lebensjahres gegen den „normalen“ Kartenführerschein eingetauscht werden.
Anforderungen an die Begleitperson,-personen:
Die begleitende Person
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein,
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.